Die systematische Prüfung einer Nebenkostenabrechnung beginnt mit dem Abgleich der im Mietvertrag vereinbarten Kostenarten. Nach § 556 BGB dürfen nur solche Kosten umgelegt werden, die explizit im Vertrag erwähnt oder durch den Verweis auf die Betriebskostenverordnung legitimiert sind. Fehlt dieser Verweis, ist die Erhebung vieler Kosten rechtlich unwirksam.
Ein wesentlicher Aspekt der Analyse ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das bedeutet, er darf keine überteuerten Dienstleister beauftragen, wenn gleichwertige Leistungen zu einem markzüblichen Preis verfügbar sind. Vergleichen Sie beispielsweise die Kosten für die Müllabfuhr oder die Gebäudeversicherung mit den Vorjahren.
„Die Nebenkosten werden oft als 'zweite Miete' bezeichnet. Bei einer durchschnittlichen Belastung von 2,50 € bis 3,80 € pro Quadratmeter in Deutschland summieren sich Fehler schnell auf mehrere hundert Euro pro Jahr.“
Besonderes Augenmerk verdient die Abrechnung der Heizkosten. Gemäß der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest wird als Grundkosten nach Fläche verteilt. Abweichungen von diesem Schema sind nur in speziellen Ausnahmefällen zulässig und sollten technisch hinterfragt werden, wie wir in unserem Ratgeber zur Gas-Effizienz detailliert erläutern.
- Prüfung des Abrechnungszeitraums (maximal 12 Monate)
- Kontrolle der Vorauszahlungen gegen die tatsächlichen Überweisungen
- Differenzierung zwischen Warmwasser- und Heizkostenanteilen
- Vergleich der Grundsteuerbescheide mit den umgelegten Beträgen